Was ist eine unabhängige Pflegeberatung

Das Beratungsgespräch

Die Beratungsgespräche orientieren sich stets an den Bedürfnissen der Ratsuchenden. Die Gespräche zielen auf die Förderung der Selbstmanagementkompetenzen ab. Als Grundlagen der Qualitätssicherung orientiere ich mich an den jeweils aktuellen Empfehlungen und Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes und dem Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Die Dokumentation des Gespräches erfolgt über das, durch den GKV-Spitzenverband und den Verband der privaten Krankenversicherung e.V. empfohlene, Formular. Eine Abschrift der Dokumentation erhalten jeweils der Pflegebedürftige und die Pflegeperson.

 
  • Das Gespräch findet immer im gegenseitigen Einverständnis statt und basiert auf Kooperation des Beratenden und der zu beratenden Person(en).
  • Zum Gesprächsbeginn erfolgt ein kurzes Kennenlernen, um die aktuelle Situation möglichst ganzheitlich erfassen und analysieren zu können.
  • Zur ersten Orientierung werden die aktuellen Fragen, Problemstellungen, Belastungen erfasst, die die zu Beratenden schildern. Hierzu können z.B. gehören: Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, Verbesserung der Pflege- und Betreuungssituation, Krisen- und Grenzsituationen.
  • Zur Veränderung bestehender Belastungssituationen werden diese besprochen und ein gemeinsamer Lösungsansatz, stets orientiert am Selbstbestimmungsrecht des zu Pflegenden und der Pflegenden, herausgearbeitet.
  • In einer späteren Auswertung erfolgt die Wiederholung des Gespräches und die Evaluation.
  • Da die Pflege ein Prozess ist, ist ein Stillstand nicht zu erwarten, demnach muss die Situation der Pflege stetig angepasst werden.
  • Der gesamte Prozess der Pflegeberatung gestaltet sich für den Betroffenen und eingebundene Pflegende transparent.

Der Gesprächsverlauf orientiert sich inhaltlich an den Empfehlungen des Zentrums für Qualität in der Pflege zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach §37 Absatz 3 SGB XI in der jeweils aktuellen Fassung. Wird bei der Beratung festgestellt, dass die Pflege des Bedürftigen nicht sichergestellt ist (z.B. durch familiäre und soziale Gegebenheiten), wird nach erfolgtem Gespräch mit den zu Beratenden und der Einwilligung dieser, eine Meldung an den Leistungsträger erfolgen, um eine mittelfristige gesundheitliche Gefährdung des Pflegebedürftigen abwenden zu können.
Liegt eine akute Gefährdung vor, wird durch einen Notdienst sofortige Hilfe hinzugezogen, um einen unmittelbaren Schaden für Leib und Leben des Pflegebedürftigen abzuwenden. Anschließend erfolgt die Meldung an den Leistungsträger. 

Expertenteam – Vernetzung

Die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern orientiert sich immer an den Bedürfnissen und Wünschen der Ratsuchenden. Es besteht keine Abhängigkeit von bestimmten Kooperationspartnern. Auf Wunsch und bei Notwendigkeit werden jedoch Hinweise auf weiterführende Ansprechpartner gegeben, hierzu gehören z.B.:

  • Sanitätshäuser (z.B. Inkontinenz- und Hilfsmittelversorgung)
  • Pflegedienste, stationäre und andere Einrichtungen, Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Sozialarbeiter (z.B. zur Unterstützung in familiären Krisensituationen)
  • Ämter (z.B. zur Beantragung von Sozialhilfe)
  • Pflegestützpunkte
  • Pflegekassen, Leistungen der Pflegeversicherung
  • Anbieter von Pflegekursen
  • Träger von Tages- und Nachpflege
  • und andere, je nach dem individuellen Bedarf