Videosprechstunde

Online kommunizieren nicht nur mit Ihren Ärzt:innen und Therapeut:innen, sondern auch mit Ihrer Pflegeberatung

Nachdem wir uns persönlich kennengelernt haben, gibt es die Möglichkeit eines "Onlinetreffens". So können schnell drängende Fragen geklärt werden. Mit einem Klick auf den Button können Sie mich über das medflex Portal erreichen.

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Was ist eine unabhängige Pflegeberatung

Das Beratungsgespräch

Die Beratungsgespräche orientieren sich stets an den Bedürfnissen der Ratsuchenden. Die Gespräche zielen auf die Förderung der Selbstmanagementkompetenzen ab. Als Grundlagen der Qualitätssicherung orientiere ich mich an den jeweils aktuellen Empfehlungen und Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes und dem Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Die Dokumentation des Gespräches erfolgt über das, durch den GKV-Spitzenverband und den Verband der privaten Krankenversicherung e.V. empfohlene, Formular. Eine Abschrift der Dokumentation erhalten jeweils der Pflegebedürftige und die Pflegeperson.

Das Ziel der Pflegeberatung

Stärkung in Ihrer Pflegesituation

Ziel ist es, durch gemeinsame Gespräche einen an Ihrer Situation orientierten Problemlösungsprozess zu entwickeln, der Sie in Ihrer häuslichen Pflegesituation bestärkt und die pflegerische Qualität sicherstellt. Ich möchte Sie mit Rat und Tat begleiten, wenn Sie bereits betroffen sind, bzw. eine Pflegesituation direkt bevorsteht. Als gelernte Krankenschwester biete ich Ihnen eine langjährige Berufserfahrung und die damit verbundenen praxisbezogenen Erfahrungen an. Die Situation, in welcher die Pflege eines nahen Menschen erforderlich wird, geht uns früher oder später alle an. Aufgrund sozialer und medizinischer Weiterentwicklung hat sich die durchschnittliche Lebenserwartung erheblich gesteigert. Chronische Krankheiten und Defizite auf Grund des hohen Alters bleiben dann nicht immer aus und erfordern ggf. die Hilfe durch eine Bezugsperson. Leider werfen diese neu eingetretenen Lebenssituationen dann auch immer wieder Fragen auf und lassen die beteiligten Personen teilweise an ihre kognitiven, emotionalen und physischen Grenzen stoßen. Genau hier setzt meine Arbeit an.

Gesetzliche Grundlage

Im Sozialgesetzbuch XI §37 sind die Ansprüche auf selbstbeschaffte Pflegehilfen geregelt.
Unter Anderem wird hier den Inhabern eines Pflegegrades 1 bis 3 einmal halbjährlich und den Inhabern eines Pflegegrades 4 oder 5 einmal vierteljährlich die Kostenübernahme für die Pflegeberatung zugesichert. Diese haben stets in einer sachlichen, neutralen, stärkenden, entlastenden sowie unterstützenden Weise im Haushalt oder am aktuellen Aufenthaltsort des Pflegebedürftigen zu erfolgen.
Dabei ist zu beachten, dass Pflegegeldempfänger den Beratungseinsatz verpflichtend in Anspruch nehmen müssen, für Empfänger einer Kombinations- oder reinen Sachleistung durch einen zugelassenen Pflegedienst ist dieser freiwillig, aber immer als Bereicherung zur Stärkung, Qualitätssicherung und Aufklärung anzusehen.
Ein Beratungsanspruch (freiwillig) besteht auch, wenn 40% des Pflegesachleistungsbetrages in Angebote zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsbetrag) umgewandelt werden.