Pflegebedürftige Kinder

Kurz zusammengefasst: Ein Gutachter hat festgestellt, dass Ihrem Kind ein Pflegegrad zusteht, da es auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung einen deutlich höheren Hilfebedarf als ein altersgleiches gesundes Kind hat? Ihnen stehen nun alle Leistungen der Pflegeversicherung entsprechend dem ermittelten Pflegegrad zu.

Die Pflegeperson

Kurz zusammengefasst: Die Pflegeperson übt die Versorgung des Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 1 freiwillig/ ehrenamtlich aus. Umfasst die Tätigkeit mindestens 10 Stunden pro Woche an mindesten 2 Tage, besteht eventuell ein Anspruch auf Leistungen zur sozialen Sicherung (Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung).

SGB XI § 19 Begriff der Pflegeperson

Pflegepersonen im Sinne dieses Buches sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Leistungen zur sozialen Sicherung nach § 44 erhält eine Pflegeperson nur dann, wenn sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt.

Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V)

Kurz zusammengefasst: Es wird ab dem 01.11.2021 ein Anspruch auf eine Übergangspflege im Krankenhaus eingeführt. Damit soll die Pflege bis zu zehn Tage in demselben Krankenhaus in Anspruch genommen werden können, in dem zuvor die Behandlung durchgeführt wurde.
Diese soll immer dann möglich werden, wenn nach einem Aufenthalt im Krankenhaus die Betreuung bzw. Pflege zu Hause nicht möglich ist. Die Übergangspflege umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung